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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13 (https://dejure.org/2016,102537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.03.2016 - L 8 AY 85/13 (https://dejure.org/2016,102537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. März 2016 - L 8 AY 85/13 (https://dejure.org/2016,102537)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.08.2007 - B 8 AY 1/07 BH
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, für welche Zeit Leistungen bewilligt werden sollen, ist, wie ein Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen muss (Urteil des Senats vom 7. April 2011 - L 8 AY 4/08 -, juris, Rn. 18 m.w.N., BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R -, Rn. 12 - 14, sowie vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - juris Rn. 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, Anhang § 54 Rn. 3a).

    Es handelte sich dabei nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 SGB X um konkludent erfolgte Bewilligungen (hierzu BSG-Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R juris Rn. 11 m.w.N.).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von den Urteilen des BSG vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R - und vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - ab.

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, für welche Zeit Leistungen bewilligt werden sollen, ist, wie ein Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen muss (Urteil des Senats vom 7. April 2011 - L 8 AY 4/08 -, juris, Rn. 18 m.w.N., BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R -, Rn. 12 - 14, sowie vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - juris Rn. 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, Anhang § 54 Rn. 3a).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von den Urteilen des BSG vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R - und vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - ab.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08

    Erbringung von Leistungen durch einen Dauer-Verwaltungsakt; Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Das SG hat die Berufung zugelassen, weil es davon ausgegangen ist, von dem Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2008 (L 8 SO 70/08 ER) abzuweichen.

    Die in dem sozialhilferechtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (L 8 SO 70/08 ER, Beschluss vom 16. Oktober 2008) vom Senat vertretene Auffassung gilt jedenfalls nicht für Angelegenheiten nach dem AsylbLG.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Die Bewilligungen sind damit nicht bestandskräftig geworden und waren es auch bei Erlass des Urteils des BVerfG vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und welcher Zeitraum durch einen (Dauer)-Verwaltungsakt geregelt werden soll, ist maßgeblich, wie er sich (entsprechend §§ 133, 157 BGB) bei objektiver Würdigung aus Sicht des Empfängers darstellt (bereits Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006 - L 8 SO 83/05 ER - juris Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2011 - L 8 AY 4/08

    Asylbewerberleistungsrecht - Analogleistung - Bewilligung ohne jede zeitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, für welche Zeit Leistungen bewilligt werden sollen, ist, wie ein Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen muss (Urteil des Senats vom 7. April 2011 - L 8 AY 4/08 -, juris, Rn. 18 m.w.N., BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R -, Rn. 12 - 14, sowie vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - juris Rn. 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, Anhang § 54 Rn. 3a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 8 AY 26/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    In einem Verfahren nach dem AsylbLG hat der Senat bereits mit Urteil vom 25. April 2013 L 8 AY 26/10 - in einem ähnlich wie hier gelagerten Fall ausgeführt: "Der Hinweis auf laufende Leistungen für den jeweiligen Monat besagt lediglich, dass die Leistungsgewährung sich auf den gesamten Monat bezieht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2013 - L 8 AY 61/13

    Widerspruch, Widerspruchsverfahren, Änderungsbescheid, aufschiebende Wirkung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Daraus ergibt sich lediglich, dass dann, wenn der Leistungsbezug befristet - hier für einen Monat - ist, die Zahlung mit Ablauf des angegeben Zeitpunktes endet und anschließend ohne Bescheid weitergewährt wird." Hieran hält der Senat nach erneuter Prüfung fest, wobei in jedem Einzelfall zu prüfen ist, wie ein Leistungsempfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen muss (zu einem Fall, in dem Leistungen "ab 1. Dezember 2011 für den laufenden Monat" bewilligt wurden, s. Beschluss vom 13. September 2013 - L 8 AY 61/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2019 - L 8 AY 7/19
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 AY 9/20
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -, zuletzt Beschluss vom 9.7.2019 - L 8 AY 7/19 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 8 AY 33/20
    Der Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG vom 30.1.2020 ist in zeitlicher Hinsicht gemäß seinem Verfügungssatz ("ab dem 01.02.2020") nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont als unbefristeter Leistungsbescheid (sog. Dauerverwaltungsakt) auszulegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 AY 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -, zuletzt Beschluss vom 9.7.2019 - L 8 AY 7/19 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 AY 10/20
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -, zuletzt Beschluss vom 9.7.2019 - L 8 AY 7/19 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles - beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden - eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 25. Februar 2016 - L 8 AY 85/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2019 - L 8 AY 2/19
    Dem Bescheid kann ein Leistungsbeginn ("ab dem 23.08.2018"), aber nicht mit hinreichender Deutlichkeit eine Leistungsbefristung entnommen werden (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 2015 - L 8 AY 13/15 - und 3. März 2016 - L 8 AY 85/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 96/17
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 AY 85/13 - und Beschluss vom 10. März 2016 - L 8 SO 322/15 B ER -).
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